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Prinzipiell falsches Prinzip

Christian Klemm über die Entmündigung von Asylbewerbern per Gesetz

Vor zwei Jahren hat das höchste deutsche Gericht entscheiden, dass die Leistungen für Asylbewerber gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Sie lagen damals bei bis zu 47 Prozent unter dem ohnehin kargen Hartz-IV-Satz. Ein Schlag ins Gesicht für Flüchtlinge, die durch das Asylbewerberleistungsgesetz vorsätzlich in Armut gehalten wurden. Das Kalkül dahinter war sonnenk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/936683.prinzipiell-falsches-prinzip.html

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