Ursachen der Verzögerungen bei der Auszahlung

Die Gesetze über die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Mütterrente gelten ab 1. Juli 2014

  • Lesedauer: 3 Min.
Nach einer aktuellen Information der Deutschen Rentenversicherung kann es bei der Auszahlung der Rente mit 63 Jahren und der Mütterrente - beide Gesetze treten zum 1. Juli 2014 in Kraft - zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Dies könne zum Beispiel passieren, wenn Angaben zu Zeiten der Arbeitslosigkeit fehlten, so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann. Bei der Mütterrente könne es wegen der hohen Zahl der Betroffenen etwas dauern.

Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass etwa zwei Drittel der Antragsteller für die Rente ab 63 die nötigen 45 Beitragsjahre ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen können. In diesen Fällen dürfte die Zahlung termingemäß im Juli erfolgen.

Beim restlichen Drittel könne es jedoch länger mit der Auszahlung dauern, weil möglicherweise bestimmte Informationen fehlten und dann teilweise Recherchen notwendig seien. In einzelnen Fällen müsse die Rentenversicherung möglicherweise nachforschen, um welche Zeiten der Arbeitslosigkeit es sich handelt. Schließlich würden Phasen, in denen Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, nicht bei den 45 Beitragsjahren berücksichtigt.

Um die Daten zu bekommen, sei die Behörde auf die Mithilfe der Versicherten oder auch der Krankenkassen angewiesen. Das kann einige Zeit dauern. Die Renten werden dann rückwirkend ausgezahlt.

Der Deutschen Rentenversicherung sind 6000 Anträge für die Rente ab 63 eingegangen. Es wird aber davon ausgegangen, dass dieses Jahr etwa 200 000 Pflichtversicherte die Rente ab 63 beanspruchen werden. Voraussichtlich rund 40 000 freiwillig Versicherte kämen noch hinzu.

Die abschlagsfreie Rente kann beantragen, wer mit 63 Jahren 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Dabei werden auch Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I einbezogen. Phasen, in denen Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, gelten hingegen nicht.

Berücksichtigt wird allerdings nur der ALG-I-Bezug bis zwei Jahre vor Renteneintritt, derzeit dem 61. Lebensjahr. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Arbeitslosigkeit einer Insolvenz oder der Stilllegung des Betriebes geschuldet ist. Fehlen wichtige Angaben zu den Arbeitslosenzeiten, muss die Rentenversicherung möglicherweise aufwendige Recherchen anstellen, was zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen könne.

Auch Menschen, die etwa als selbstständige Handwerker in eine langjährig freiwillige Versicherung eingezahlt haben, steht die Rente mit 63 offen. Sie müssen allerdings die 18 Jahre Pflichtbeitragszahlungen zur gesetzlichen Rente nachweisen, die Voraussetzung für den Wechsel in die freiwillige Versicherung ist. Unterm Strich müssen 45 Beitragsjahre zusammenkommen.

Auch bei der Mütterente müssen sich viele in Geduld üben. 9,5 Millionen Mütter und 150 000 Väter haben Anspruch auf die neue Leistung. Dazu kommen jene Mütter, die durch die Neuberechnung der Kindererziehungszeiten erstmals Anspruch auf gesetzliche Rente haben.

Ziel der Mütterrente ist es, den Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, pro Kind zwei Jahre Erziehungszeit (bisher ein Jahr) anzurechnen, was im Osten monatlich 26,39 Euro und im Westen monatlich 28,61 Euro pro Kind ausmacht.

Für die Millionen Frauen, die schon Rente erhalten, brauche die Behörde etwas Zeit. Das werde auch deshalb länger dauern, weil bei einer gewissen Zahl von Fällen neu zu ermitteln ist, wie der Zuschlag zum Beispiel auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen ist.

Unter Umständen kann die Mütterrente die Hinterbliebenenrente mindern, weil der zusätzliche Rentenpunkt für die Kindererziehung als Einkommen angerechnet wird. Und Einkommen oberhalb eines Freibetrages von derzeit 742,90 Euro im Westen und 679,54 Euro im Osten wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Diese Berechnungen könnten bei der Auszahlung der Mütterrente ebenfalls zu Verzögerungen führen.

Voraussichtlich werde der Großteil der Fälle im dritten Quartal abgeschlossen. Die Rentenversicherung werde aber alles daran setzen, bis Ende des Jahres komplett fertig zu sein.

Wer jetzt neu in Rente gehe, könne aber schon bei der ersten Auszahlung im Juli termingemäß von den höheren Leistungen profitieren. Agenturen/nd

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