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Haus im Naturschutzgebiet
Grundstücksverkauf
Grundstücksverkäufer dürfen bauliche Einschränkungen nicht verschweigen.
Beim Makler las Herr K. das Exposé zu einem Hausgrundstück: Das Haus sei zwar etwas heruntergekommen - ein »Handwerkerobjekt«. Es liege aber schön im Grünen, an einem Naturschutzgebiet. K. kaufte es 2010. Um einen schöneren Blick zu haben, werde er die Garage abreißen und zwei Bäume fällen, teilte er bei den Vertragsverhandlungen mit. Er machte sich ans Werk, bis das Landratsamt ihn stopp...
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