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Abu-Ghraib-Häftlinge dürfen doch klagen

Washington. Eine von der US-Justiz abgewiesene Klage von vier Irakern wegen Folterpraktiken im Gefangenenlager Abu Ghraib ist zulässig und wird nun doch weiter verfolgt. Ein Berufungsgericht kassierte den Beschluss aus früherer Instanz, den Fall nicht weiterzuverfolgen, weil sich die Tatvorwürfe auf Geschehnisse außerhalb der USA bezogen. Die Angaben der Kläger, die nach eigenen Angaben brutal gef...

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