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BGH: Abschlepppreise müssen moderat sein

Karlsruhe. Falschparker müssen für ihr abgeschlepptes Auto nur die ortsüblichen Abschleppkosten zahlen. Zu den Kosten gehören jedoch nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch weitere Aufwendungen wie die Überprüfung des Fahrzeughalters oder die Protokollierung von Fahrzeugschäden, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte ein Münchner, der seinen Pkw unbe...

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