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Alternativmedizin steuerlich absetzbar

München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten für Alternativmedizin erleichtert. Wie die Münchener Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, können homöopathische, anthroposophische und pflanzenheilkundliche Therapien als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn ein Arzt oder ein Heilpraktiker die Behandlungen verordnet haben. (AZ...

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