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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Sozialleistungen

Die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen sind vor allem im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und in den Leistungsgesetzen der einzelnen Sozialleistungsträger geregelt. Ausgangspunkt ist Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz, in dem es heißt: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Es werden vier Kategorien von Teilhabeleistungen unterschieden: medizinische ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/939913.eingliederungshilfe-fuer-behinderte-menschen.html

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