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Gericht bestätigt Steuer für Geldspielgeräte

Hamburg. Auf Automatenspiele mit Gewinnmöglichkeit darf Umsatzsteuer erhoben werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg nach Angaben vom Dienstag und wies damit die Klage einer Firma ab, die im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Norddeutschland solche Geldspielgeräte betrieb. Neben der Spielvergnügungssteuer sollte die Firma Umsatzsteuer zahlen. Sie war aber der Auffassung, dass die Meh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/939931.gericht-bestaetigt-steuer-fuer-geldspielgeraete.html

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