Mollath verlangt Anhörung von Bankmanagern

Verteidigung sieht sich nach zehn Verhandlungstagen vor dem Regensburger Landgericht auf der Siegerstraße

  • André Jahnke, Regensburg
  • Lesedauer: 3 Min.
Sieben Jahren in der Psychiatrie - Gustl Mollath hat kein Vertrauen mehr in die Justiz. Nach Prozesstag zehn des Wiederaufnahmeverfahren könnte er eigentlich zufrieden sein. Mollath ist aber skeptisch.

Gustl Mollath will den ersten kleinen Erfolg im Gerichtssaal nicht feiern, nicht einmal ein kleines Lächeln huscht über sein Gesicht. Dabei steht in seinem Wiederaufnahmeverfahren nach zwei Wochen laut Gutachter fest, dass die Vorwürfe seiner Ex-Frau, er habe sie vor 13 Jahren misshandelt, nicht bewiesen werden können.

Die meisten Angeklagten würden jubeln, nicht aber Mollath, der nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie kein Vertrauen mehr in die Justiz hat. »Das kann mich nicht befriedigen, es reicht nicht aus, um die Wahrheit darzustellen«, sagt der 57-Jährige. Der Nürnberger will unbedingt die Ursprünge des Ehestreits mit seiner Ex-Frau vor dem Landgericht Regensburg erörtern.

Laut Mollath hat es eine Verschwörung seiner Ex-Frau mit ihrem Arbeitgeber und Kreisen der Justiz gegeben, um »mich verräumen zu lassen«, wie er es nennt. Noch hat das Regensburger Landgericht nicht über die Beweisanträge der Verteidigung entschieden, die unbedingt Bankmanager zu den Vorwürfen der illegalen Geldtransfers in die Schweiz anhören will. »Das Motiv ist doch entscheidend, aber das Gericht will wohl nicht diese Zeugen hören«, sagt Mollath.

Mollath muss sich vor dem Landgericht erneut wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll seine Ex-Frau 2001 geschlagen, gebissen, getreten, gewürgt und eingesperrt haben. 2006 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth festgestellt, dass die Vorwürfe zutreffen.

Weil die Gutachter dem Nürnberger jedoch Wahnvorstellungen attestierten und ihn als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath damals wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2007. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei seine Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Im vergangenen August kam Mollath nach mehr als sieben Jahren frei.

Seine Verteidigung sieht sich nach zehn Verhandlungstagen bereits auf der Siegerstraße. »Es wird immer etwas bleiben, aber nichts strafrechtlich Relevantes«, sagt Mollaths Anwalt Gerhard Strate. Der Strafverteidiger betont, dass das Verfahren vor der Regensburger Kammer vorbildlich und absolut rechtsstaatlich ablaufe. »Ganz im Gegenteil zu dem, was Gustl Mollath in früheren Verfahren widerfahren ist.« Auch die Staatsanwaltschaft lobt die Sorgfalt des Gerichts, ein Fazit will sie aber noch nicht ziehen. Eines ist nach zehn Prozesstagen klar: Gustl Mollath hat seine Hemmungen, vor einem gerichtlich bestellten Psychiater zu reden, abgelegt. Zum Prozessauftakt hatte er noch gesagt, dass er im Beisein von Psychiatern Beklemmungen und Angstzustände wie nach einem Kriegstrauma bekomme.

Ob Mollath ein prügelnder Ehemann war, der auch noch Dutzende Autoreifen seiner Feinde zerstochen hat, oder aber das Opfer einer Intrige seiner Ehefrau, wird das Gericht wohl nicht abschließend klären. Wohl auch nicht die Frage, warum er sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Klar ist nur, dass Psychiater, Staatsanwälte und auch Richter in den vorherigen Verfahren schlampig gearbeitet haben: Gutachten wurden über den Geisteszustand Mollaths erstellt, ohne dass die Verfasser mit dem Mann selbst gesprochen haben. Die meisten Angaben beruhten auf den Aussagen der anklagenden Ex-Frau. Nachdem die Prügelvorwürfe wohl vom Tisch sind, versprechen in den verbleibenden sieben Verhandlungstagen vor allem die Aussagen ehemaliger Psychiater Spannung. An diesem Donnerstag ist der Gutachter als Zeuge geladen, der Mollath 2006 Wahnvorstellungen attestiert hatte und ihn als gemeingefährlich einstufte, ohne ein einziges Explorationsgespräch geführt zu haben. Auch der einzige Psychiater, mit dem Mollath jemals im Rahmen des Betreuungsverfahren gesprochen hatte, soll gehört werden.

Zum Ende des Verfahrens soll dann der vom Landgericht Regensburg bestellte psychiatrische Gutachter Professor Norbert Nedopil ein Gutachten abgeben. Auch die Zusammenarbeit mit ihm hatte Mollath abgelehnt. Das Urteil in diesem aufsehenerregenden Prozess wird Mitte August erwartet. dpa/nd

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