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BSG: Behinderten steht voller Regelsatz zu

Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht auch dann der volle Sozialhilfesatz zu, wenn sie bei Eltern oder Bekannten leben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klargestellt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940101.bsg-behinderten-steht-voller-regelsatz-zu.html

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