BSG: Behinderten steht voller Regelsatz zu

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel. Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht auch dann der volle Sozialhilfesatz zu, wenn sie bei Eltern oder Bekannten leben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klargestellt. Entscheidend sei nicht, ob ein Haushalt allein geführt werde. Es reiche, wenn ein eigener Haushalt gemeinsam geführt werde, beispielsweise mit einem Elternteil. »Die Regelbedarfsstufe 1 ist der Grundfall«, betonte der Vorsitzende Richter. Im Sozialgesetzbuch bestimmen Regelbedarfsstufen, wie viel Geld Menschen für ihren Lebensunterhalt bekommen. Den vollen Satz von derzeit 391 Euro (Stufe 1) erhalten Menschen, die einen eigenen Haushalt führen. 90 Prozent des Satzes bekommen Ehe- oder Lebenspartner (Stufe 2), 80 Prozent Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen. dpa/nd Kommentar Seite 4

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal