Polen muss CIA-Folteropfer entschädigen

Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hält Komplizenschaft für erwiesen

Polen ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Einkerkerung zweier Terrorverdächtiger durch die CIA in einem Geheimgefängnis bei Szczytno verurteilt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen wegen der illegalen Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen Gefängnis des US-Auslandsgeheimdienstes CIA verurteilt. Das EU-Mitgliedsland muss den beiden Männern je 100 000 Euro zahlen. Doch die Überweisung wird schwer gelingen, denn die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger sind seit 2003 im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba eingesperrt.

Bei den beiden soll es sich um Abd al-Rahim al-Naschiri aus Saudi-Arabien und den staatenlosen Palästinenser Abu Subaida handeln. Bislang wurde noch immer kein Strafverfahren eröffnet, zumindest einer der beiden ist von der Todesstrafe bedroht.

Das Gericht in Straßburg begründete seine Entscheidung damit, dass die polnischen Behörden dem US-Dienst Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Militärstützpunkt im Nordos...


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