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BGH rügt erneut Abschiebungen

Oberstes Gericht fordert Haftänderungen in NRW

Karlsruhe. Nach dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in Nordrhein-Westfalen betonen die Karlsruher Richter, eine gesonderte Unterbringung von Ausländern auf einem Gefängnisgelände entspreche nicht den europarec...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940331.bghnruegt-erneut-abschiebungen.html

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