BGH rügt erneut Abschiebungen

Oberstes Gericht fordert Haftänderungen in NRW

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Nach dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in Nordrhein-Westfalen betonen die Karlsruher Richter, eine gesonderte Unterbringung von Ausländern auf einem Gefängnisgelände entspreche nicht den europarechtlichen Vorgaben an eine spezielle Hafteinrichtung. Gegen die bislang übliche Haftbedingungen in Nordrhein-Westfalen hatte ein in der Justizvollzugsanstalt Büren einsitzender Türke geklagt. Die Länder müssten ihre Praxis nun ändern, heißt es in der Urteilsverkündung. Laut der EU-Rückführungsrichtlinie gilt für Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, ein sogenanntes Abstands- oder Trennungsgebot. Danach dürfen sie nicht in regulären Gefängnissen mit Strafgefangenen in Abschiebehaft untergebracht werden, schließlich sind sie ja keine Straftäter.

Zu raschen Freilassungen von Abschiebehäftlingen führt derweil ein weiteres BGH-Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied am Mittwoch, ein Asylbewerber darf vor seiner Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht mehr eingesperrt werden, wenn nur allgemein »der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will«. Dieser Passus zur Abschiebehaft im Aufenthaltsgesetz war den Richtern zu unkonkret. Wer mit dieser Begründung in Haft landete, kommt nun frei.

Das Bundesinnenministerium teilte am Freitag in Berlin mit, es habe seine nachgeordneten Behörden und die Länder über den BGH-Beschluss informiert und auf ein Ende der Haft in den betroffenen Fällen hingewirkt. Ein Innenressortsprecher sagte der dpa, aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gebe es 30 Haftfälle, die von der BGH-Entscheidung betroffen seien. Fast alle dieser Inhaftierten seien bereits freigekommen. Agenturen/nd

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