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Hartz-IV-Empfänger verkauft Neuwagen

Wenn eine Familie von Hartz-IV-Empfängern einen gewonnenen Neuwagen verkauft, so darf sie den Erlös behalten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940647.hartz-iv-empfaenger-verkauft-neuwagen.html

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