Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kein Splitting für nicht eingetragene Partner

München. Partner einer Homo-Ehe haben allenfalls einen Anspruch auf rückwirkendes Steuersplitting bis zum 1. August 2001, dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In den Jahren davor seien schwule Lebenspartner einander nicht zu Unterhalt und Beistand verpflichtet gewesen und hätten deshalb auch keinen Anspruch auf Steuersplitting wie Ehegatten, heißt es in einem am Mittwoch veröffentli...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940805.kein-splitting-fuer-nicht-eingetragene-partner.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.