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Arztverordnung nur für erstes Hörgerät nötig

Berlin. Wer erstmals ein Hörgerät braucht, muss vorher zum Arzt gehen. Werden die Hörhilfen später durch andere ersetzt, reicht der Gang zum Hörgeräteakustiker. Grundsätzlich fachärztliche Expertise bleibt aber nötig bei Kindern und Jugendlichen oder bei neu aufgetretenem Tinnitus. Das legte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken kürzlich fest. Der Ausschussvorsitzen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940865.arztverordnung-nur-fuer-erstes-hoergeraet-noetig.html

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