Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Arztverordnung nur für erstes Hörgerät nötig
Berlin. Wer erstmals ein Hörgerät braucht, muss vorher zum Arzt gehen. Werden die Hörhilfen später durch andere ersetzt, reicht der Gang zum Hörgeräteakustiker. Grundsätzlich fachärztliche Expertise bleibt aber nötig bei Kindern und Jugendlichen oder bei neu aufgetretenem Tinnitus. Das legte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken kürzlich fest. Der Ausschussvorsitzen...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940865.arztverordnung-nur-fuer-erstes-hoergeraet-noetig.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.