Arztverordnung nur für erstes Hörgerät nötig

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Berlin. Wer erstmals ein Hörgerät braucht, muss vorher zum Arzt gehen. Werden die Hörhilfen später durch andere ersetzt, reicht der Gang zum Hörgeräteakustiker. Grundsätzlich fachärztliche Expertise bleibt aber nötig bei Kindern und Jugendlichen oder bei neu aufgetretenem Tinnitus. Das legte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken kürzlich fest. Der Ausschussvorsitzende Josef Hecken sagte, es sei im Sinne der Patienten, in manchen Fällen auch bei einer Folgeversorgung fachärztliche Expertise verpflichtend vorzusehen. Die Patienten könnten aber auch für alle Folgeverordnungen einen Arzt aufsuchen, wenn sie dies wollten. Bereits vor zwei Jahren hatte das Gremium die einschlägige Hilfsmittel-Richtlinie überarbeitet und dabei geregelt, in welchem Umfang Krankenkassen Hörhilfen erstatten müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt demnach für Hörgeräte auf, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen. Soweit möglich soll etwa erreicht werden, dass gesprochenes Wort auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen verstanden wird. nd

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