Asylbewerber bekommen Übersetzung bei Therapie
Stuttgart. Flüchtlinge haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf Dolmetscherleistungen, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit erforderlich sind. Spezielle Angebote gibt es bei Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die allerdings keine Kassenzulassung haben. Psychotherapeutische Leistungen können dem Stuttgarter Integrationsministerium zufolge nur über das AsylbLG oder Drittmittel finanziert werden. Wer zwei Jahre Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten hat oder erwerbstätig wird, hat üblicherweise Ansprüche auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Übernahme der Kosten von verordneten Dolmetschern zählten aber nicht dazu. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. So können Dolmetscherkosten etwa im Rahmen der Sozialhilfe je nach Schwere, Dringlichkeit und Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit der zugrundeliegenden Erkrankung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die von der Krankenkasse bewilligte Leistung wie eine Psychotherapie nur mittels eines Übersetzers wirksam in Anspruch genommen werden kann. dpa/nd
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