Karlsruhe stärkt Rechte von Demonstranten
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei öffentlichen Kundgebungen gestärkt. Sie dürfen Polizisten per Lautsprecher auffordern, sich außerhalb ihrer Reihen zu bewegen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Begründung: Demonstrationen seien »die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen«, Polizisten müssten am »Meinungsbildungsprozess« der Gleichgesinnten aber unbeteiligt bleiben. Überdies erlaubt das Gericht behördliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nur insoweit, wie die Auflagen »zum Schutze gleichwertiger anderer Rechtsgüter notwendig« sind. Damit siegte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Er war zu 250 Euro Geldbuße verurteilt worden, weil ein Gewerkschafter bei einer Kundgebung am 1. Mai 2008 in München über einen Lautsprecher gerufen hatte: »Bullen raus aus der Versammlung!« und »Zivile Bullen raus aus der Versammlung - und zwar sofort!« AFP/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.