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Karlsruhe stärkt Rechte von Demonstranten

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei öffentlichen Kundgebungen gestärkt. Sie dürfen Polizisten per Lautsprecher auffordern, sich außerhalb ihrer Reihen zu bewegen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Begründung: Demonstrationen seien »die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen«, Polizisten müssten am »Meinungsbildungsprozess« der Gleichgesinnten aber unbeteiligt bleiben. Überdies erlaubt das Gericht behördliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nur insoweit, wie die Auflagen »zum Schutze gleichwertiger anderer Rechtsgüter notwendig« sind. Damit siegte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Er war zu 250 Euro Geldbuße verurteilt worden, weil ein Gewerkschafter bei einer Kundgebung am 1. Mai 2008 in München über einen Lautsprecher gerufen hatte: »Bullen raus aus der Versammlung!« und »Zivile Bullen raus aus der Versammlung - und zwar sofort!« AFP/nd

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