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Das Beweisrisiko liegt bei der Heimbewohnerin
Sturz im Altenheim
Ist die Bewohnerin eines Altenheims sturzgefährdet, muss das Heim für einen gefahrlosen Toilettengang sorgen. Grundsätzlich haftet es, wenn sich die Heimbewohnerin dabei einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/942049.das-beweisrisiko-liegt-bei-der-heimbewohnerin.html
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