Keine unbegrenzte Haftung für Angehörige

  • Lesedauer: 1 Min.

Zweibrücken. Betreiber von Alten- und Pflegeheimen dürfen Pflegebedürftigen keinen Vertrag vorlegen, der ihre Angehörige unbegrenzt für Kosten haftbar macht. Erlaubt ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) maximal das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor (Az. 1 U 143/13). Sie ist noch nicht rechtskräftig. Damit gaben die Richter teilweise dem Verbraucherzentrale-Bundesverband Recht, der gegen einen Heimanbieter aus dem geklagt hatte. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal