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Verletzung beim Kart- Fahren kein Betriebsunfall
Unfälle beim Kart-Fahren können auch dann nicht als Betriebsunfall bei der Unfallversicherung abgerechnet werden, wenn der Arbeitgeber den Motorsport fördert. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem kürzlich in Darmstadt veröffentlichten Urteil. In ihrer Begründung argumentierten die Richter, Kart-Fahren könne nicht als Betriebssport anerkannt werden, weil diese Sportart entscheid...
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