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Schanzenpark-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt

Berufungsverfahren endete mit höherem Strafmaß

  • Martin Dolzer, Hamburg
  • Lesedauer: 2 Min.
120 statt 70 Tagessätze wegen der Gesinnung. Obwohl ihr keine eigentliche Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, muss eine Hamburger Aktivistin zahlen.

Im Berufungsverfahren gegen Claudia F. wurde am Montag vor dem Landgericht Hamburg das Urteil gesprochen: Sie muss 120 Tagessätze à zehn Euro abzahlen. Der Grund sind Plakate, auf denen unter dem Titel »Schanze abwerten« unter anderem Farbflecken an Häusern, ein Polizeieinsatz und ein brennendes Polizeiauto abgebildet sind. Im Februar war die Aktivistin deshalb zunächst wegen des Aufrufs zu Straftaten vom Amtsgericht zu 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Claudia F. hatten Berufung eingelegt. Während des Verfahrens vor dem Amtsgericht und im jetzigen Verfahren widersprachen Polizeibeamte sich mehrfach. Eine Beteiligung am Plakatieren konnte F. vor dem Landgericht nicht nachgewiesen werden. Deshalb wurde sie nun wegen Duldung des Aufrufs zu Straftaten verurteilt.

Richterin Schönefelder begründete die Verschärfung der Strafe damit, dass Claudia F. eine Überzeugungstäterin sei. Sie habe eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung erwogen, sich dann aber anders entschieden. »Im Prozess drohte die Richterin: Wenn die Beschuldigte ihr politisches Verhalten in dieser Form fortsetze, werde sie mit Sicherheit im Gefängnis landen«, kritisiert Verteidiger Andreas Beuth. Das Urteil stellt aus Sicht des Anwalts Gesinnungsjustiz dar, um ein politisches Verhalten zu kriminalisieren. Die Verteidigung hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richterin gestellt.

Es war nicht der erste Prozess gegen die Aktivistin, die sich seit zehn Jahren im »Freien Netzwerk zum Erhalt des Schanzenparks« engagiert. Die Initiative wehrt sich gegen die Aufwertung des Hamburger Szeneviertels und die Verdrängung von einkommensschwächeren Schichten. Entzündet hatte sich der Protest vor Jahren am geplanten Umbau des Schanzenturms, einem ehemaligen Wasserturm im Schanzenpark, zu einem Luxushotel. In diesem Zusammenhang erhielt Claudia F. mehr als 70 Platzverweise, wurde unzählige Male in Gewahrsam genommen. Polizisten hatten ihr gedroht: »Wir können Sie auch finanziell fertigmachen.«

Gegen das neue Urteil hat die Verteidigung nach nd-Informationen bereits Revision eingelegt. Nun wird das Hamburger Oberlandesgericht prüfen, ob bei dem Verfahren alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

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