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Beschwerde von Edathy zurückgewiesen

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen »haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg«, teilte das Gericht am Freitag mit. »Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet.« In dem Ermittlungsverfahren gegen den Sozialdemokraten wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen. Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein. dpa/nd

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