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Beschwerde von Edathy zurückgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen »haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg«, teilte das Gericht am Freitag mit. »Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet.« In dem Ermittlungsverfahren gegen den Sozialdemokraten wegen des V...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944141.beschwerde-von-edathy-zurueckgewiesen.html

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