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Wenn als Familienheim genutzt
Befreiung von der Erbschaftsteuer
Wer ein Wohnhaus erbt, ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn er das Haus als Familienheim nutzt. Etwas anderes gilt, wenn er das Wohnhaus wegen einer beruflichen Versetzung nicht selbst bewohnen kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944451.wenn-als-familienheim-genutzt.html
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