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Wenn als Familienheim genutzt

Befreiung von der Erbschaftsteuer

Wer ein Wohnhaus erbt, ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn er das Haus als Familienheim nutzt. Etwas anderes gilt, wenn er das Wohnhaus wegen einer beruflichen Versetzung nicht selbst bewohnen kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944451.wenn-als-familienheim-genutzt.html

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