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Post haftet bei Zustellungsfehler

Wenn die Amtspflicht durch falsch ausgestellte Urkunde verletzt wird

Wenn der Postbote eine Zustellungsurkunde falsch ausfüllt, muss die Post dem Adressaten einen möglichen Schaden ersetzen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945121.post-haftet-bei-zustellungsfehler.html

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