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Familiengerichte dürfen Großeltern nicht übergehen

Vormundschaft neu definiert

Großeltern dürfen bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind nicht übergangen werden. Der im Grundgesetz garantierte Schutz der Familie schließe nicht nur familiäre Bindungen zu den Eltern, sondern auch zu nahen Verwandten ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945129.familiengerichte-duerfen-grosseltern-nicht-uebergehen.html

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