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Was Krankenkassen bei Taxifahrten zum Arzt zahlen
Leserbrief
Im nd-ratgeber Nr. 1165 vom 20. August 2014 haben wir an dieser Stelle darüber informiert, dass die Krankenkassen bei notwendigen Behandlungen für Patienten mit Pflegestufe 2 und 3 einen Großteil der Fahrtkosten mit einem Taxi zum Arzt übernehmen.
Dazu erreichte uns ein aufschlussreicher Leserbrief mit wertvollen Ergänzungen: Ich bin seit 2000 EU-Rentnerin, aber erst Jahrgang 1955, das heißt jetzt 59 Jahre. Meine Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK), zahlt seit Jahren Taxifahrten zu Ärzten und vor allem zu Therapien. Außer den »üblichen« Anlässen gehören auch Serien- und Dauertherapien zu Verordnungsvoraussetzungen. Ich ha...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945139.was-krankenkassen-bei-taxifahrten-zum-arzt-zahlen.html
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