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Recht von Büchereien gestärkt

Urteil zur Digialisierung

Bibliotheken können Bücher aus ihrem Bestand ohne die Zustimmung des Rechteinhabers in digitaler Form bereitstellen - falls nationales Recht dies zulässt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt (Rechtssache C-117/13). Wenn Nutzer diese Werke ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern, wird aber eine Ausgleichszahlung an den Inhaber der Rechte fällig, also...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945573.recht-von-buechereien-gestaerkt.html

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