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Der Besuch einer Schule im Ausland kann Schulpflicht nach deutschem Recht erfüllen

Schulpflicht

Das Schulgesetz in NRW sieht vor, dass die Schulpflicht durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen ist. Allerdings erfüllt auch der Besuch einer deutschsprachigen belgischen Schule die Schulpflicht nach deutschem Recht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946087.der-besuch-einer-schule-im-ausland-kann-schulpflicht-nach-deutschem-recht-erfuellen.html

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