BKA-Präsident Ziercke bestätigt Verhaftung eines mutmaßlichen IS-Terroristen in Berlin

Spezialeinsatzkommando fasste den Mann am Freitag / BKA und Verfassungsschutz warnen vor »Ausdünnung der Anti-Terror-Datei«

  • Lesedauer: 2 Min.
Erneut ist in Deutschland ein Mann festgenommen worden, der mutmaßlich Verbindungen zur IS-Miliz hat. Den Anlaß nutzen deutsche Sicherheitsbehörden, um vor Änderungen an der Anti-Terror-Datei zu warnen.

Berlin. Ein mutmaßlicher Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist nach seiner Rückkehr aus Syrien in Berlin verhaftet worden. Der 40-Jährige mit türkischem Pass wurde bereits am Freitag gefasst, wie am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft berichtete. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte im Innenausschuss des Bundestags, der Verdächtige sei Anfang 2014 ausgereist und nach acht Monaten zurückgekehrt. Von ihm gebe es Fotos, die ihn mit einer Waffe vor der Fahne der Dschihadisten-Gruppe IS zeigen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-Jährigen die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat im Ausland zur Last. Von kriminellen oder terroristischen Plänen in Deutschland war zunächst nicht die Rede.

Die Sicherheitsbehörden warnen angesichts der Bedrohung durch Terrorgruppen wie IS vor weiteren Einschränkungen bei der Nutzung der Antiterrordatei. Nur durch diese gemeinsame Datei von Polizei und Geheimdiensten seien zielgerichtete Ermittlungen im militanten Islamisten-Milieu ohne Zeitverzug möglich, sagte die Vertreterin des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Catrin Rieband, am Montag während einer Sitzung des Bundestags-Innenausschusses.

Jörg Ziercke, sagte, mit den jüngsten Entführungen und Enthauptungen in Syrien und dem Irak sei eine »neue Dimension der Bedrohung und der Verrohung« erreicht. »Der Kampf gegen den Terrorismus ist ein Wettlauf mit der Zeit«, fügte er hinzu.

Einige Sachverständige wiesen die Ausschussmitglieder allerdings darauf hin, dass der von ihnen erarbeitete Entwurf für eine Neufassung des Antiterrordateigesetzes den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise nicht genügen könnte. Das Gericht hatte im April vergangenen Jahres einzelne Regelungen zum Personenkreis, der in der 2007 geschaffenen Datei erfasst wird, beanstandet und eine Neuregelung der Abfrage-Mechanismen gefordert. dpa/nd

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei im April 2013 lesen sie hier.

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