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In Sonderfällen ist dafür eine Steuer fällig
Laube als Zweitwohnung
Normalerweise wird jemand, der eine Gartenlaube besitzt, dafür keine Zweitwohnungssteuer begleichen müssen, weil es sich bei einer Laube nicht um eine vollwertige Wohnung handelt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946831.in-sonderfaellen-ist-dafuer-eine-steuer-faellig.html
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