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Arzt muss sich im Netz bewerten lassen

Karlsruhe. Patienten dürfen auf Internetportalen die Leistungen von Ärzten bewerten. Die Mediziner müssten grundsätzlich die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten und die Noten von Patienten in einem Bewertungsportal im Internet hinnehmen, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: VI ZR 358/13). Ein niedergelassener Gynäkologe aus München hatte vom Ärzte-Bewertungsportal j...

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