Arzt muss sich im Netz bewerten lassen

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Karlsruhe. Patienten dürfen auf Internetportalen die Leistungen von Ärzten bewerten. Die Mediziner müssten grundsätzlich die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten und die Noten von Patienten in einem Bewertungsportal im Internet hinnehmen, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: VI ZR 358/13). Ein niedergelassener Gynäkologe aus München hatte vom Ärzte-Bewertungsportal jameda gefordert, sämtliche Daten über ihn von der Internetseite zu löschen. Das Portal jameda lehnte dies ab. Der BGH gab jameda recht. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen sei erheblich. Nur bei unwahren Behauptungen, unzulässigen Bewertungen oder beleidigenden Äußerungen könne eine Löschung verlangt werden. epd/nd

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