Opposition will Snowden-Aussage erzwingen

LINKE und Grüne klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Regierung und NSA-Ausschuss

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Koalition bremst die Aufklärung im Untersuchungsausschuss zur Geheimdienstspähaffäre. Dagegen wehrt sich die Opposition nun auch juristisch.

Um eine Vernehmung des früheren Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags durchzusetzen, sind LINKE und Grüne vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Organstreitklage sei am Donnerstagabend eingereicht worden, sagte die Prozessbevollmächtigte der Opposition, Astrid Wallrabenstein, vor Journalisten in Berlin. Zwar hatte sich der Ausschuss geeinigt, dass Snowden, der mit seinen Enthüllungen die NSA-Affäre ins Rollen gebracht hatte, befragt werden solle, aber nach dem Willen der Koalition aus Union und SPD nicht in Deutschland, sondern an seinem Aufenthaltsort oder per Videokonferenz. Das lehnt Snowden ab, weil er in Russland, wo er Asyl erhalten hat, nicht frei aussagen könne.

Wallrabenstein warf der Bundesregierung vor, ihre Haltung nicht ausreichend zu begründen. Das einzige vorgebrachte Argument sei, dass man die deutsch-amerikanischen Beziehungen belasten würde, wenn die Bundesrepublik Snowden nicht ausliefern sollte. »Damit wird die Regierung nicht durchdringen«, prognostizierte Wallrabenstein. Denn es sei widersprüchlich, dass die Koalition behaupte, dass Snowden im Ausland das Gleiche aussagen würde wie in Deutschland. Dann stelle sich die Frage, warum eine solche Vernehmung keine Auswirkungen auf die Kontakte mit den USA hätte. Zudem könnten die Amerikaner keine Auslieferung verlangen. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage.

Die Klage der Opposition richtet sich nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch gegen den Ausschuss mit seiner Koalitionsmehrheit. Wallrabenstein verwies in diesem Zusammenhang auf die Minderheitenrechte der Opposition. Diese ermöglichen es LINKEN und Grünen, in dem Ausschuss Zeugen zu benennen. Aber wo und wie diese befragt werden, sehen Union und SPD als Verfahrensfragen, über die mit ihrer Mehrheit entschieden werden könne. Ob dies einen Verstoß gegen die Minderheitenrechte darstellt, wird nun die Karlsruher Richter beschäftigen.

Die Obfrau der LINKEN im Ausschuss, Martina Renner, sagte, es müsse geklärt werden, dass die Parlamentarier ihre Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung und den Geheimdiensten ausüben könnten. Seit der Ausschuss im März seine Arbeit aufgenommen hat, war die Beweiserhebung immer wieder erheblich erschwert worden. Bundesregierung und Behörden hatten viele Akten für den Ausschuss weitgehend geschwärzt, tausende Seiten gar nicht vorgelegt.

Bei der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag sorgte zudem das Verhalten eines BND-Dienststellenleiters bei den Abgeordneten für Verärgerung. Dieser weigerte sich, detaillierte Fragen zur Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdiensts öffentlich zu beantworten. Die Parlamentarier hatten sich von der Sitzung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen BND und dem US-Dienst NSA erhofft.

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