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Nachbarn müssen Freibadlärm hinnehmen
Stuttgart. Wer neben einem Freibad wohnt, muss den Lärm von Kindern auf einer Wasserrutsche ertragen. Einen Anspruch auf besondere Ruhezeiten oder eine Lärmschutzwand hätten Anwohner nicht, entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit sind die Nachbarn des Freibads «Rosental» im Stuttgarter Teilort Vaihingen mit ihrer Klage gescheitert (AZ: 13 K ...
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