Nachbarn müssen Freibadlärm hinnehmen

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Stuttgart. Wer neben einem Freibad wohnt, muss den Lärm von Kindern auf einer Wasserrutsche ertragen. Einen Anspruch auf besondere Ruhezeiten oder eine Lärmschutzwand hätten Anwohner nicht, entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit sind die Nachbarn des Freibads «Rosental» im Stuttgarter Teilort Vaihingen mit ihrer Klage gescheitert (AZ: 13 K 3067/13). Die Kläger waren im Jahr 2004 in ein Haus beim Freibad gezogen. Im darauffolgenden Jahr später wurde das Angebot des Bades um eine Wasserrutsche erweitert. Die Bewohner halten den davon ausgehenden Lärm für nicht zumutbar und beantragten deshalb 2011 bei der Stadt, den Betrieb der Rutsche an Sonn- und Feiertagen und während Ruhezeiten zu verbieten. Das lehnte die Kommune ab, nachdem sie eigene Schallmessungen vorgenommen hatte. Der Streit ging nun darum, ob bei den Messungen die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung oder die strengere Freizeitlärmrichtlinie zur Anwendung kommt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das Freibad als Sportanlage und nicht als Spaß- oder Erlebnisbad einzustufen sei. Es solle der Allgemeinheit den Breitensport «Schwimmen» ermöglichen. Weitere Messungen hätten ergeben, dass der Krach mit und ohne Betrieb der Rutsche akustisch nicht unterscheidbar sei. epd/nd

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