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Frische Socken sind ein Menschenrecht. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jetzt, dass auch Strafgefangene das Recht auf täglichen Wechsel haben. Das setzt die Anstaltsverwaltungen mächtig unter Druck. Sollen sie zurückkehren zu den alten Zeiten? Sollen die Kläger in den Anstaltswäschereien ihre Socken nebst denen der Mithäftlinge wieder selbst waschen? Die nächste Klage ließe nicht lange auf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/947773.unten-links.html

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