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Frische Socken sind ein Menschenrecht. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jetzt, dass auch Strafgefangene das Recht auf täglichen Wechsel haben. Das setzt die Anstaltsverwaltungen mächtig unter Druck. Sollen sie zurückkehren zu den alten Zeiten? Sollen die Kläger in den Anstaltswäschereien ihre Socken nebst denen der Mithäftlinge wieder selbst waschen? Die nächste Klage ließe nicht lange auf sich warten: für das Menschenrecht auf selbstbestimmten Sockengeruch. So aber können die Strafgefangenen die weitere Selbstbefreiung in Angriff nehmen. Recht auf freie Wahl der Sockenfarbe! Es ist klar, wie das endet. Es werden sich trennen rote Socken und schwarze, in Gefängnisparlamenten werden Fraktionen sich bilden und zerstreiten, Koalitionen gebildet und verhindert. Das Menschenrecht auf frische Socken wird in einem eigenen Paragrafen verankert werden, und die Ächtung von Unrechtstaten im Vorleben der Insassen in einer Präambel. uka

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