Katholische Kirche will Arbeitsrecht lockern

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Berlin. Die katholische Kirche will nach einem Bericht auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen und ihr Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt ändern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle es künftig nicht mehr geben, schreibt die »Rheinische Post«. Das gehe aus dem Änderungsvorschlag für die »Grundordnung des kirchlichen Dienstes« in den deutschen Bistümern hervor. Die neue Regelung solle für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und die Caritas. Bis zum 24. November soll den Angaben zufolge ein finaler Entwurf vorliegen, dann berät die Bischofskonferenz darüber. dpa/nd

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