EuGH kippt Steuer bei Investmentfonds

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Pauschalbesteuerung von Gewinnen aus sogenannten intransparenten ausländischen Investmentfonds für unzulässig erklärt. Sie verstoße gegen den vom EU-Recht garantierten freien Kapitalverkehr, heißt es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Im Ausgangsverfahren hatten das klagende Ehepaar aus Essen Gelder in Investmentfonds in Belgien angelegt. Da Gewinne in den Fonds zurückflossen und es keine klare Regelungen zu Besteuerungsgrundlagen gab, wurden die Fonds vom Finanzamt als intransparent eingestuft und mit einer nachteiligen Pauschalsteuer von mindestens sechs Prozent des letzten Rücknahmepreises als Besteuerungsgrundlage eingestuft. AFP/nd

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