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Italien: Gericht erlaubt Klagen gegen Deutschland
Entschädigungsforderungen von Naziopfern für rechtens erklärt
Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat Schadenersatzforderungen italienischer Opfer von NS-Kriegsverbrechen an Deutschland für rechtens erklärt. Die Staatenimmunität gelte nicht, »wenn es sich um Kriegsverbrechen oder um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt«, begründeten die Richter nach einem Bericht der römischen Tageszeitung »La Repubblica« vom Donnerstag ihre Entscheidung. Für ...
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