Bochumer Landgericht erlaubt Rocker-Symbole

  • Lesedauer: 1 Min.

Bochum. Das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen ist nach einem Urteil Bochumer Landgerichts nicht grundsätzlich strafbar. Das Gericht sprach am Dienstag zwei angeklagte Mitglieder des Motorradclubs »Bandidos« frei. Die beiden Männer hatten den Prozess provoziert, um das vielerorts geltende sogenannte Kuttenverbot zu kippen. Dazu waren sie im August bei der Bochumer Polizei erschienen und hatten sich ihre Jacken abnehmen lassen, auf denen Symbole der »Bandidos« zu sehen waren. Die Ortsbezeichnungen »Bochum« und »Unna« auf den Jacken hätten deutlich gemacht, dass sich die beiden Angeklagten klar von verbotenen Rockerclubs abgrenzten, entschied das Gericht. Die »Bandidos«-Clubs in Bochum und Unna sind nicht verboten. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.