Bochumer Landgericht erlaubt Rocker-Symbole

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Bochum. Das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen ist nach einem Urteil Bochumer Landgerichts nicht grundsätzlich strafbar. Das Gericht sprach am Dienstag zwei angeklagte Mitglieder des Motorradclubs »Bandidos« frei. Die beiden Männer hatten den Prozess provoziert, um das vielerorts geltende sogenannte Kuttenverbot zu kippen. Dazu waren sie im August bei der Bochumer Polizei erschienen und hatten sich ihre Jacken abnehmen lassen, auf denen Symbole der »Bandidos« zu sehen waren. Die Ortsbezeichnungen »Bochum« und »Unna« auf den Jacken hätten deutlich gemacht, dass sich die beiden Angeklagten klar von verbotenen Rockerclubs abgrenzten, entschied das Gericht. Die »Bandidos«-Clubs in Bochum und Unna sind nicht verboten. dpa/nd

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