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Wenn einer nach Kündigung den Chef beleidigt ...

Unterlassungserklärung?

Bezeichnet eine Beschäftigte ihren Vorgesetzten nach einer Kündigung als »Arschloch«, muss sie deshalb nicht unbedingt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Ehrverletzende Äußerungen können zwar einen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers begründen, allerdings nur bei einer Wiederholungsgefahr. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel nach einem am 19. September 2014 bekanntgegebenen Urteil (Az. 3 Sa 153/14). Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer kleinen Shop-Filiale eine Verkäuferin noch in der Pro...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/950659.wenn-einer-nach-kuendigung-den-chef-beleidigt.html

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