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Streitobjekt Wurzel
Nachbarschaftsrecht unter der Erde
Ein Nachbarschaftsstreit um die Wirkung der Wurzeln eines Kirschbaumes beschäftigte den Bundesgerichtshof.
Die Ausläufer eines Kirschbaumes breiteten sich bis unter die Wegplatten im Nachbargrundstück aus. Dort, so behauptete die klagende Grundstückseigentümerin, haben die Wurzeln eine von drei Wegeplatten um 25 bis 30 Millimeter angehoben. Die beanstandete Betonplatte gehörte zu einem Weg, der von der Straße bis zum Wohnhaus führt. Die Klägerin ließ kurzerhand alle drei Platten entfernen und ...
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