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Keine Zusatzleistung über den Ausgleich noch hinaus

BGH-Urteil bei Flugverspätungen

Bei großen Flugverspätungen haben Verbraucher auch weiterhin nur Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro. Ein zusätzlicher Minderungsanspruch für Unannehmlichkeiten aufgrund der Verspätung besteht nicht.

Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom 30. September 2014 (Az. X ZR 126/13). Damit scheiterte die Klage eines Ehepaares, das eine Kreuzfahrt ab und nach Dubai inklusive Hin- und Rückflug gebucht hatte. Der Rückflug nach Deutschland verzögerte sich um 25 Stunden. Die Fluggesellschaft zahlte den Beiden zusammen 1200 Euro Entschädigung, zu der sie nach eu...

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