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Balkon»ordnung«

Urteile

Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht »unten« Wohnenden oder die Hausfassade (Amtsgericht München, Az. 271 C 73794/00) beeinträchtigen. Knöterich im Blumenkasten muss, wenn er über Balkonbrüstung wuchert, zurückgeschnitten werden. Nachbarn müssen nicht akzeptieren, dass ständig Blüten, Pflanzenteile und Vogelkot auf ihre Terrasse fallen (Landgericht Berlin, Az. 67 S 127...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951262.balkon-ordnung.html

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