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Luftverkehrssteuer nicht verfassungswidrig

Rheinland-Pfalz scheitert mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Richter folgten den Argumenten des Landes Rheinland-Pfalz nicht: Die Ticketsteuer sei nicht ungerecht ausgestaltet, hieß es. Sie verstoße auch nicht gegen die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit der Airlines.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951371.luftverkehrssteuer-nicht-verfassungswidrig.html

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