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Luftverkehrssteuer nicht verfassungswidrig
Rheinland-Pfalz scheitert mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Richter folgten den Argumenten des Landes Rheinland-Pfalz nicht: Die Ticketsteuer sei nicht ungerecht ausgestaltet, hieß es. Sie verstoße auch nicht gegen die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit der Airlines.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951371.luftverkehrssteuer-nicht-verfassungswidrig.html
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